Maskenpflicht zum Schulstart 20/21

Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Das Tragen von Masken ist verpflichtend während des gesamten Schultages. Dies gilt ausdrücklich auch für die Unterrichtszeit.

An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Schülerinnen und Schüler sind also dazu verpflichtet einen Mund-Nasen-Schutz auf dem gesamten Schulgelände zu tragen, dies gilt auch für den Unterricht und die Pausen. Wir empfehlen daher, dass alle Ersatzmasken mitbringen und die getragenen Masken täglich reinigen bzw. austauschen. Diese Maßnahme gilt zunächst bis Ende August.